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Lebensmittelwarnung

Holsteiner Katenschinken, Grander Katenschinken

Grander Katenschinken GmbH
Listeria
Holsteiner Katenschinken, Grander Katenschinken
Was Sie tun sollten
Kund:innen können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Grund der Meldung
Grund für den vorsorglichen Rückruf der betroffenen Charge ist, dass im Rahmen von Untersuchungen Listerien nachgewiesen wurden.
Mögliche gesundheitliche Folgen

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. Weitere Informationen bietet das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR): Listerien

Produktdetails
Gemeldet am 3. Juli 2026
Verpackung: diverse
Charge: 0826
Haltbarkeit: 03.08.2026

Holsteiner Katenschinken, Grander Katenschinken, gewürfelt

Originalmeldung beim BVL lesen
Betroffene Bundesländer
Hamburg HH
Schleswig-Holstein SH
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Krankheitserreger
Listeria
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Informationen
Datum der Meldung
3. Juli 2026
Meldungsgrund
Krankheitserreger
Hersteller / Einführer
Grander Katenschinken GmbH
Verpackungseinheit
diverse
Charge / Los
0826
Haltbarkeit
03.08.2026

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)