Startseite / Lebensmittelwarnungen / Gefrorene Austern, 226 Gramm
Lebensmittelwarnung

Gefrorene Austern, 226 Gramm

Go Asia Deutschland GmbH
Norovirus
Gefrorene Austern, 226 Gramm
Was Sie tun sollten
Das Produkt kann in allen „go asia“-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.
Grund der Meldung
In der Charge wurden Noroviren nachgewiesen
Vertrieb über
Go Asia Filialen
Mögliche gesundheitliche Folgen

Eine Norovirus-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 10 bis 50 Stunden nach Infektion plötzlich mit heftigem Durchfall und schwallartigem Erbrechen, gelegentlich auch Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach wenigen Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder und Senioren können durch einen Flüssigkeitsmangel aufgrund der starken Brechdurchfälle schwerere Krankheitsverläufe mit ausgeprägtem Schwächegefühl und Schwindel entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Norovirus-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Noroviren

Produktdetails
Gemeldet am 17. Juni 2026
Verpackung: 226 Gramm
Charge: 87703 01180
Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.04.2027
Kennzeichnung: Kunststofffolie, verschweißt, bedruckt

Gefrorene Austern, 226 Gramm, Surasang Frozen oysters (I:Q:F:) Huitre Congelee

Originalmeldung beim BVL lesen
Betroffene Bundesländer
Baden-Württemberg BW
Bayern BY
Berlin BE
Bremen HB
Hessen HE
Niedersachsen NI
Nordrhein-Westfalen NW
Rheinland-Pfalz RP
Saarland SL
Sachsen SN
Sachsen-Anhalt ST
Thüringen TH
Alle Warnungen
Krankheitserreger
Norovirus
Warnung teilen
Informationen
Datum der Meldung
17. Juni 2026
Meldungsgrund
Krankheitserreger
Hersteller / Einführer
Go Asia Deutschland GmbH
Verpackungseinheit
226 Gramm
Charge / Los
87703 01180
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.04.2027

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)