Was Sie tun sollten
Empfehlung der Nestlé Deutschland AG: Eltern, die eines oder mehrere der betroffenen Produkte mit den entsprechenden Chargennummern/Mindesthaltbarkeitsdaten gekauft haben, werden gebeten, ihre Kinder hiermit nicht mehr zu füttern, sondern die Produkte dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden. Der Kaufpreis der BEBA-Produkte wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Wenn Eltern Bedenken hinsichtlich der Gesundheit ihres Kindes haben, raten wir ihnen, mit ihrem Kinderarzt oder einer medizinischen Fachkraft zu sprechen.
Grund der Meldung
Vorhandensein von Cereulid, das durch den Mikroorganismus Bacillus Cereus produziert wird.
Mögliche gesundheitliche Folgen
Das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert zum Thema in folgendem Beitrag: Cereulid in Säuglingsnahrung
Produktdetails
Gemeldet am 14. Oktober 2026
Update vom 14. Oktober 2026: Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG wiederholt den bereits Anfang des Jahres durchgeführten Rückruf bestimmter BEBA-Produkte, da betroffene Chargen in einzelnen Kaufland-Filialen nicht vollständig aus dem Verkauf genommen wurden. Die hiervon betroffenen Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten können der Pressemitteilung der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG vom 13. Oktober 2026 entnommen werden. Alle anderen Handelsunternehmen sind hiervon nicht betroffen.
Im Bereich "Informationen des Unternehmens und Kontaktmöglichkeiten" finden Sie eine Liste der vom ursprünglichen Rückruf betroffenen Produkte/Chargen und eine Übersicht der Produktbilder bereitgestellt durch den Hersteller auf dem Portal Flickr.
Produktabbildungen des Herstellers
Betroffene Bundesländer
Bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Alle Warnungen
Krankheitserreger
Bacillus cereus
Informationen
- Datum der Meldung
- 14. Oktober 2026
- Meldungsgrund
- Gesundheitsschädliche Substanz
- Hersteller / Einführer
- Nestlé Deutschland AG
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)